1.Allgemein
Allen Verträgen des Vermieters liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, die durch Auftragserteilung/-bestätigung und Annahme der Lieferung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch den Vermieter. Verkehrssicherungsleistungen stellen in der Regel keine Bauleistungen dar.
2.Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Die Bindefrist beträgt 6 Wochen. Bei Annahme der Bestellung bitten wir um eine schriftlicheAuftragsbestätigung, eventuell unter Angabe der Kostenstelle. Um termingerecht disponieren zu können bitten wir um rechtzeitige Auftragsbestätigung. Die Ausgabebestätigung der Mietgegenstände legt den Inhalt des Vertrages für alle Beteiligten fest. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Auftragsbestätigungen, Zusagen von Lieferterminen, Mängelanerkenntnisse, Skontogewährungen und ähnliche Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Vermieter abgegeben werden.
3.Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Verkehrssicherungsmaterial sowie die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Der Mietgegenstrand wird auf dem Angebot/Auftragsbestätigung näher definiert. Alle Angebotspreise sind mit An- und Abfahrt und unserer Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr kalkuliert.
Das Auskreuzen der Wegweiser und Vorwegweiser ist immer ohne Steigereinsatz berechnet und wird separat in Rechnung gestellt. Wartung und Kontrolle erfolgt bauseits, wenn im LV- Text keine Position Wartung und Kontrolle nach ZTV-SA vorhanden ist. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannten Verantwortlichen. Bei Anmietung von Verkehrssicherungsmaterial sind Kontrollfahrten und Wartungsarbeiten nach ZTV-SA , Batteriewechsel an Baken mit Leuchten, Voll- und Halbsperrungen und Lichtsignalanlagen nicht im Mietpreis enthalten und müssen separat beauftragt werden.
4.Rücktritt vom Vertrag
Dem Vermieter bleibt das Rücktrittsrecht vorbehalten, wenn die Ausführung aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich ist oder wesentlich erschwert wird. Erschwernis liegt vor, wenn der Vertrag nur mit Hilfe unverhältnismäßig hoher Aufwendungen erfüllt werden kann. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Ausgabe und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes. Eine ausdrückliche Kündigung ist erforderlich, wir bitten um eine zeitnahe schriftliche Bestätigung.
6.Lieferzeiten
Vereinbarte Lieferzeiten sind nur Richtzeiten und binden den Vermieter nicht. Sie werden bei Auftragserteilung schriftlich oder mündlich festgelegt.
7.Preise
Alle Preise gelten grundsätzlich ab Ausgabestelle. Die Kosten für Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt. Je nach Mietmenge berechnen wir für Selbstabholer eine Bereitstellungspauschale ab € 15,00 netto. Aus- und Rückgabetage gelten als volle Miettage. Können vermietete Gegenstände nicht zum Vertragsende (Bsp.: Ablauf der VRAO, Verlängerungen und/oder Gefahr für Leib und Leben) abgebaut werden, hat der Kunde die Kosten der weiteren Vorhaltung/Miete zu den vereinbarten Preisen zu tragen. Die Berechnung und Bezahlung erfolgt in Euro. Alle Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den berechneten Preisen nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt.
8.Behördliche Genehmigungen
Verkehrszeichenpläne und Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung sowie Sondernutzungsrechte für Bauvorhaben erfolgen ausschließlich bauseits und werden vom Kunden/Auftraggeber selbst übernommen. Sie sind in keinem Leistungsverzeichnis enthalten und müssen gesondert beauftragt werden. Gebühren für Ausnahmegenehmigungen und Sondergenehmigungen trägt der Kunde/Auftraggeber immer selbst, diese können und werden grundsätzlich nicht einkalkuliert.
9.Verkehrssicherungspflicht des Kunden
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Bei ausdrücklicher Übernahme durch uns erfolgt die Berechnung nach Aufwand. Standortwechsel und Umsetzungen von Sicherungseinrichtungen werden ausschließlich von uns durchgeführt. Der Kunde darf diese nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vornehmen. Werden Sicherungseinrichtungen von ihrem Standort entfernt, so hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Absicherung zu sorgen und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Betriebsstörungen an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Gegenständen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für die Beseitigung der Störung hat der Kunde zu tragen. Die Ansprüche des Kunden beschränken sich auf eine unverzügliche Schadenbeseitigung. Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche bestehen nicht. Von Schäden Dritter, die durch Betriebsstörungen verursacht wurden, hat uns der Kunde freizustellen.
10.Haftung für Diebstahl und Beschädigung
Material bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter haftet für Beschädigung und Diebstahl, sowohl durch Eigen- und/oder Fremdverschulden. Bei Rückgabe von stark verschmutzten Material berechnen wir eine Reinigungspauschale von € 25,00 netto pro Stück.
11.Zahlungen
Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang, ein Skontoabzug ist nicht zulässig, sofern nichts anderes Vereinbart wurde. Zahlungen von Rechnungen bzw. Abschlagsrechnungen werden zu 100% vereinbart.
12.Eigentumsvorbehalt
Die dem Mieter überlassenen Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters. Nicht zurückgegebenes oder defektes Material wird zum Einkaufpreis in Rechnung gestellt.